Finanzierung Reittherapie

Leider ist eine Kostenübernahme der Reittherapie nur in wenigen Sonderfällen möglich. Dennoch lohnt es sich bei den entsprechenden Institutionen mal nachzufragen. Ansprechpartner sind die Krankenkassen aber auch das Jugend- oder Sozialamt.

Krankenkasse

Zunächst muss bei der Krankenkasse ein Attest vom Hausarzt eingereicht werden. Bitte holen Sie hierbei eine ärztliche Empfehlung für einen der 3 Punkte ein: 

  1. Psychomotorische Übungsbehandlung 
  2. Sensomotorisches Funktionstraining 
  3. Psychomotorische Einzel-/Gruppenförderung

Im Folgenden entscheidet die Krankenkasse, ob die Kosten komplett oder nur anteilig übernommen werden. 


Jugendamt

Für die Kostenübernahme von den Jugendämtern wird ebenfalls ein ärztliches Attest benötigt. Außerdem muss ein Förderbedarf bestehen.

Die Reittherapie dient hier als Hilfe für die Erziehung des Kindes über das KJHG (Kinder und Jugendhilfegesetz) als: 

  • Intensive Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von seelisch behindert bedrohten Kindern und Jugendlichen

 Des Weiteren werden Hilfen zur Erziehung/ pädagogische oder therapeutische Leistungen oder soziale Gruppenarbeit anerkannt. 


Sozialamt

Sozialämter müssen in der Reittherapie eine Wiedereingliederungshilfe sehen (BSHG (Bundessozialhilfegesetz) über: Wiedereingliederungshilfe oder ambulante Jugendhilfe).

Hierzu wird ebenfalls eine ärztliche Verordnung benötigt sowie eine Stellungnahme von therapeutischer oder pädagogischer Seite.